Dienstag, 29. Oktober 2013

Gruß und Vorwort

spam-lotterie-promotion-abzocke Freunde, Betroffene und Nachbarn,

die Zeit drängt. Sie drängt genau so wie unsere Wasserversorger, wie unsere Regierung. Sie drängen darauf, dass wir unser Geld, welches manche auch nicht haben, einer Industrie in den Rachen werfen und immer teurer werdende Knebelverträge unterzeichnen.

Es geht um die vermeintlich sinnvollen

Kleinkläranlagen

Wir müssen informieren, zusammenarbeiten und diesem Wahnsinn entgegentreten. Helft mit.

an die Landesregierung

Zwang zu vollbiologischen Kleinkläranlagen
 
Unsere Wahrnehmungen
 
Allgemein:
Vordergründig bekommen wir es jeden Tag zu spüren: Die hoch-industrialisierte moderne Welt ist mit ihrer Weisheit ziemlich am Ende. Seien es die spürbaren klimatischen Veränderungen, die schleichend zunehmende ökologische Zerstörung, die wachsende internationale Aggressivität in der Auseinandersetzung zwischen Arm und Reich, das immer unkontrollierbarere Auf und Ab der Finanzmärkte, der kollabierende Sozial- und Gesundheitssysteme, die leeren Staatskassen, die scheinbar nicht zu bewältigende Zunahme der Arbeitslosigkeit, das rasante Wachstum psychischer und allergischer Krankheiten – erfahren immer mehr am eigenen Leib, am eigenen Geldbeutel, an der eigenen Lebensqualität, dass wir an einem Wendepunkt stehen.

Gleichzeitig werden wir Zeugen eines immer absurder anmutenden Polit-Theaters, in dem sich die etablierten Parteien gegenseitig die Schuld für die Krisen in die Schuhe schieben, um dann im Fall eines Wahlsieges Maßnahmen zu ergreifen, die sich politisch immer weniger voneinander unterscheiden und deshalb vor allem eins gemeinsam haben: Sie ändern nichts. Politik wirkt immer öfter als wirklichkeitsfernes, hektisches Gehudel, mit dem ein dringendes Problem behoben werden soll und zehn weitere geschaffen werden. Kein Wunder also, dass auftritt, was Feuilletonisten gerne als „Politikverdrossenheit“ bezeichnen. Doch es ist nicht die Verdrossenheit an der Politik selbst, sondern eine tiefe Enttäuschung über das offensichtliche Scheitern der bisherigen Ansätze. Verdrossenheit ist nur die Folge der Orientierungs- und Hilflosigkeit, in der sich die Kultur als Ganzes befindet.“
 
Speziell – unsere sozialen Wahrnehmungen:
 
Noch nie war es so offenkundig, wie eine EU-Richtlinie mit solch brachialer Ignoranz und asozialem Verhalten einiger Akteure durchgepeitscht werden soll.

Es handelt sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis 2015 diejenigen Haushalte, vor allem im ländlichen Raum, welche nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen sind und zumeist Mehrkammerausfaulgruben betreiben, mit sogenannten vollbiologischen Kleinkläranlagen nachzurüsten gedenkt.

Oberflächlich betrachtet mag das ja ein hehres umweltschützerisches Ziel sein, näher betrachtet stellt sich die Umsetzung dieser Richtlinie in den Bereichen soziale Verträglichkeit, praktische Wirksamkeit der Anlagen sowie des Umweltrechts als äußerst skandalös dar und setzt dabei bewusst auf Unwissenheit und gnadenloses Behördendiktat.
Kommen wir zur Sozialverträglichkeit: Für die Betroffenen kommen in der Regel ca. 6000 Euro für die Errichtung der Anlage, laufende Kosten für anlagentechnischen Service des Herstellers, die Kontrollkosten des Abwasserzweckverbandes und die Abfuhr des Vorklärschlammes bzw. Restschlammes von ca. 400 – 600 Euro pro Jahr zusammen. Die laufenden Kosten können sich aber noch erhöhen, wenn die Anlage die Grenzwerte überschreitet, z.B. bei zusammengebrochener Biologie oder - nicht selten - Messfehler der Kontrolleure.

Nun stellt sich die Frage, wenn man die obengenannten Summen betrachtet, was geschieht mit den Menschen wie Geringverdiener, „Aufstocker“, Hartz-IV- Empfänger, Ältere mit Niedrigrenten oder allgemein Menschen in finanziellen Nöten? Was nützt diesen Menschen eine Förderung von 1500 Euro oder der „Sonderkredit“ der Sparkasse, die sich als Sicherheit mit Sicherheit das Einfamilienhaus oder den Hof nimmt? Was geschieht mit denjenigen, die diesen Kredit nicht mehr bedienen können oder was geschieht mit demjenigen der nicht kreditwürdig ist? Klagt man sie dann aus dem Haus?

Man fragt sich, sind diese Überlegungen bei den sächsischen Akteuren und zuletzt bei der EU noch nicht angekommen oder etwa doch? Müssen wir bei letzterem stark vermuten, dass Lobby und Lobbypolitik der Katalysator des Ganzen sind?
 
Wer verdient, wer macht ein Bombengeschäft:
 
1. Die Anlagenhersteller, einschließlich des anlagentechnischen Services, und der eventuellen Nachrüstung nach dem Stand der Technik. Für die Anlagenproduzenten ist das für ganz Deutschland ein Milliardengeschäft.

2. Die Zweckverbände mit Kontrollleistungen. Wesentlich ist aber noch, sie können sich hinsichtlich ihrer ursprünglichen und eigentlichen Verantwortung und Aufgaben, speziell in diesem Fall aus der Pflicht stehlen. Entlastend für die Zweckverbände ist anzuführen, dass eine zum Teil hirnrissige verwaltungstechnische und verfahrenstechnische Überregulierung sowie explodierende Materialpreise, die Investitionen zu irrsinnigen Summen aufblähen und die Zweckverbände mit ihren derzeitigen Einnahmen nur noch mit Fördergeldern vernünftig investieren können. Fallen eben mal die Fördermittel weg, hat man leider den kleinen Bürger im Visier. Die Fürsorge des Staates, für seine Bürger in Sachen öffentliches Gut Wasser, Sorge zu tragen, reduziert sich auf gesetzliche Verordnungen.

Gezielte, sinnvolle finanzielle Unterstützungen der Abwasserzweckverbände werden zur Ausnahme. Die Zweckverbände verkommen dadurch zu eigenartigen Konstrukten zwischen staatlicher Rechtsprechung, kommunaler Interessen und marktwirtschaftlicher Anforderungen.

3. Die Banken als Kreditgeber.

4. Die Verwaltungen mit dem üblichen, kostenpflichtigen Genehmigungsprozedere.

Wer zahlt? Der betroffene Bürger! Zahlt er nicht, verliert er Haus und Hof. Was stören die sozialen, menschlichen Kollateralschäden, man braucht den Betroffenen im Augenblick der persönlichen Katastrophe sowieso nicht in die Augen zu schauen man hat ja schließlich einem höheren Ziel gedient.
Kommt einen das nicht irgendwie bekannt vor?
Frei nach dem christlichen Ablassprediger Tetzel:
„Wenn der Taler im Beutel klingt, deine Seele sich in den Himmel schwingt.“

Ergänzender Kommentar:

Umweltschutz muss immer sozialverträglich sein !!!
Das ist keine Binsenweisheit sondern eine schon seit langen bekannte Tatsache aus der Sozialpsychologie und der Ökopsychologie. Diese realpraktische Tatsache scheint an Politikern, beginnend mit Europapolitikern bis hin zu Kommunalpolitikern vorbeizugehen oder die Interessen dieser Akteure sind eine vollkommen andere.

Unsere Wahrnehmung hinsichtlich einer Ökobilanz:
Wir nehmen wahr, dass Ökobilanzen schon seit geraumer Zeit fester Bestandteil unternehmerischen und auch politischen Denken und Handelns sind bzw. sein sollten. Wir müssen feststellen, dass in unserer speziellen Problematik dem nicht so ist. Es wäre sonst den europäischen, politischen Akteuren vielleicht aufgefallen, dass um Ihre Festlegungen(Einleitwerte) zu erreichen und die damit verbundenen Aufwendungen in ihrer Gesamtheit betrachtet mehr Umwelt verbraucht, Giftstoffe emittiert als es die 5% Verursacher(uns Betroffene) mit ihren jetzigen Klärsystem je tun können.

Wie schon oben erwähnt, beziehen sich die 5% der Einleitverursacher auf die ländlichen Haushalte, jedoch 95% der Hauptverursacher sind Landwirtschaft, Industrie und Verkehr. Wir müssen weiter wahrnehmen, dass diese 5% für europaweit 8 Millionen Anlagen zur Nachrüstung bzw. Neuanlagen stehen.
In Deutschland allein, rechnet man bis 2015 mit ca. 1Million neu zu errichtender vollbiologischer Kleinkläranlagen verbunden mit einem lukrativen Part von Kontrolle und Service.
Man muss nicht unbedingt studiert haben, um einer kleinen Milchmädchenrechnung zu folgen:

Gehen wir nur von der Anlieferung einer vollbiologischen Kleinkläranlage mit einem Dieselfahrzeug aus und es werden bei Anlieferung 3 Liter Diesel verbraucht bzw. auch entsprechende Schadstoffe emittiert. Wir kommen bei 1.000.000 Anlagen auf 3000 Tonnen verbrauchten Dieselkraftstoff, von der Schadstoffbilanz ganz zu schweigen. Dieses einfache Beispiel ist nur ein Puzzleteil einer Ökobilanz.

Hätten alle verantwortlichen Akteure nur ein kleinwenig ökologisches Fachwissen betrieben und hätten ihre lobbyistischen Bestrebungen außen vorgelassen, so hätte man festgestellt, dass die 95% der Hauptverursacher (Landwirtschaft, Industrie und Verkehr) das eigentliche Problem sind und man sich diesem dringend widmen sollte und das man vermeintlich mit der „Lösung“: „EU- Richtlinie-Beseitigung der 5% Verursacher“, neue, alte Umweltprobleme schafft. Zu jeder Ökobilanz gehört auch eine Sozialbilanz. Wir können uns hier den Sarkasmus nicht verkneifen. Hätte nur ein Thüringer Landtagsabgeordneter, zwischen einer Diätenerhöhung zur anderen, vielleicht festgestellt, dass jeder zweite Thüringer im Niedriglohnsektor arbeitet und dass auf diese Menschen(auch auf dem Land lebend) weitere schwere Belastungen (Energiepreise etc.) zu kommen, dann hätte er vielleicht mit Herz und sozialem Gewissen diese Zwangshandlungen verhindert.

Hier erübrigt sich jeder ergänzender Kommentar.

Unsere Wahrnehmungen zur Technik der vollbiologischen Kleinkläranlagen:

Uns betroffenen Bürger wird ein biochemisch-technisches System (Produkt) in Form einer Art „Black-Box“ überlassen, auf welches wir nur geringfügig Einfluss nehmen können aber in aller rechtlichen Gesamtheit die vollste Verantwortung haben. Wir möchten es noch ein wenig anders ausdrücken.

Wir Betroffenen, werden gezwungen, ein Produkt zu kaufen und zu betreiben für einen durchschnittlichen Preis von 6000 Euro und mit jährlichen Zusatzbelastungen von ca. 400-600 Euro
für Wartung/Service und Kontrolle. Dieses Produkt wird durch verschiedenste Faktoren beeinflusst und kann, ohne dass wir Einfluss haben, instabil werden und die vom Gesetzgeber geforderten Normen nicht einhalten. Um uns nicht in biochemisch-technischen Details zu verlieren haben wir auf der Basis von Recherchen in Diplomarbeiten und Studien zum Thema VBKK folgenden Grundtenor herausgearbeitet: Um mit hoher Wahrscheinlichkeit die geforderten Einleitkriterien über einen längeren Zeitraum stabil zu halten, bedarf es einer wöchentlichen Kontrolle von wirklich gut geschultem und erfahrenen Fachpersonal. Das wäre so, als ob der Schornsteinfeger einmal in der Woche kommt, die Abgaswerte der Heizung zu messen. Das kann sich keiner leisten!!!!!!!!!!

Erweiterter Kommentar:
Fest steht, das man den Betroffenen ein zweifelhaftes, unsicheres Produkt mit vollster Verantwortung überlässt , welches man unter anderen Umständen so nicht kaufen würde. Man setzt bewusst auf schlechtes Gewissen, Treuglauben und Unwissenheit.
Unsere Wahrnehmung zur Rechtsproblematik:

Wir Betroffenen sind Rechtslaien, wissen aber, dass das Umweltrecht keine einheitliche Struktur besitzt(Umweltgesetzbuch). Doch wir als betroffene Bürger, haben ein gesundes Rechtsempfinden, was Recht und Unrecht ist.
Wir nehmen wahr, wie das Rechtsprinzip der Gleichheit vor dem Gesetz scheinbar nicht mehr zutrifft: Frei nach dem alten Sprichwort: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man ziehen.“

Einige Beispiele: Der Konzern Kali & Salz darf weiter seine Salzfracht ungehindert bis ins Jahr 2020 einleiten. Die Landwirtschaft darf ohne große gesetzliche Hürden, Gülle - zumeist mit tiermedizinischen Rückständen belastet - ausbringen. Weiter darf sie, obwohl man weiß, dass diese Chemikalien das Grundwasser mittlerweile erreicht haben, weiterhin Pestizide, Herbizide und Fungizide ausbringen. Nicht zu vergessen die durch Düngemittel hervorgerufenen Nitrat- und Phosphatbelastungen. Mit Ausbringung des Phosphatdüngers bahnt sich eine weitere Katastrophe an.

Überzufällig häufig stammt der Phosphatdünger aus Marokko, der mit extrem hohen Urankonzentrationen belastet ist und somit das Uran ins Grundwasser gelangt. Mecklenburg-Vorpommern hat da schon seine Erfahrungen. Auch nicht unerwähnt sollten die Chemiecocktails von gedämmten Hausfassaden bleiben. Durch den Wascheffekt des Regens an diesen Fassaden werden Chemikalien aus dem Dämmmaterial gelöst und in die Kanalisation bzw. Vorfluter verbracht.

Wir könnten die Liste noch erweitern. Was wir wahrnehmen ist, dass hinter jeder dieser Einleitungen eine starke Lobby steht. Denkt man dann an Omas kleine Dreikammerausfaulgrube, die vielleicht noch einen kleinen Riss hat, dann ist Omas kleine Klärgrube eine wasserwirtschaftliche Lappalie.
Wir sind hier beim Rechtsprinzip der Verhältnismäßigkeit angelangt. Unsere Oma hat keine Lobby, sie hat während Bürgerversammlung des Abwasserzweckverbandes nur 10% verstanden, sie wird durch eine gnadenlose Behörde verdonnert, um mit ihrer Mindestrente eine vollbiologische Kleinkläranlage zu errichten. Das nennen wir Willkür und Verletzung des Sozialstaatsprinzips. Auch das Betreten und die Hoheit des eigenen Grundstückes sind betroffen.

Denn, wie oft muss ich, ohne das Gefahr im Verzug ist, Service/Wartung und Kontrollen über das Maß des Erträglichen erdulden? Wir sehen das als Eingriff in unsere Persönlichkeitsrechte.
All diese Rechtsprinzipien sind im Grundgesetz verankert. Wir möchten ein einfaches Beispiel nennen, bei dem diese Rechtsprinzipien gewahrt bleiben. Es sind unsere Heizungsanlagen!!!!

Jeder Bürger kann frei, entsprechend seiner sozialen Lage, entscheiden, welche Heizung er betreiben möchte. Die laufenden Folgekosten wie Wartung und Kontrolle bewegen sich noch im sozial akzeptablen Bereich. Er hat weitgehend Kontrolle über die Ihm überlassene gesicherte Technik.

Erweiterter Kommentar:

Wir betroffenen Bürger beziehen uns aufgrund unserer Wahrnehmungen im weiterem auf den Artikel 20 des Grundgesetzes, Absatz 1 bis 4, im Besonderen Absatz 1 und Absatz 4, um unsere Grundrechte geltend zu machen.
Begründung: Aufgrund eines laufenden Behördenprozedere rennt uns die Zeit davon, um eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung bis hin zu verfassungsgerichtlichem Urteil abzuwarten.

Sollte unser Bitten an Sie nicht erhört werden, berufen wir uns mit unseren Unterschriften und Adressen, in diesem offenen Brief auf Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes. Wir bekunden somit unser verfassungsmäßiges Recht auf Widerstand.

Artikel 20 des Grundgesetzes

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Unsere Gefühle zur Problematik:
Wut, Zorn, Verzweiflung, Enttäuschung, Angst und Hilflosigkeit.
Unsere Bedürfnisse sind:

- Wir möchten wieder als mündige, eigenständig denkende und handelnde Bürger wahrgenommen werden.

- Schutz der öffentlichen Güter durch alle Nutzer

- Keine Lobbypolitik im Umweltschutz

- Transparenz und Beteiligung der Betroffenen von Anfang an

- Umweltschutz ist immer sozialverträglich zu gestalten

- Ökobilanzen und Sozialbilanzen müssen wieder in politische Entscheidungen einfließen

- Von Behörden, unabhängig von unserem sozialen Status, als Menschen und nicht als Objekte an denen man das Verwaltungsrecht vollzieht, behandelt werden.

Unsere Bitte:
Haben Sie bitte den Mut dieses Treiben zum Zwang zu vollbiologischen Kleinkläranlagen zu beenden.

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